Finanzierung
Meine Dienstleistungen können über die Pflegesachleistungen mit der Krankenkasse direkt abgerechnet werden. In einem persönlichen Gespräch wird gemeinsam der Bedarf ermittelt, unter Berücksichtigung der Einstufung und des Budgets der pflegebedürftigen Person.
Pflegesachleistung
nach §36 SGB XI
Je nach Pflegegrad steht ein monatliches Budget von den Krankenkassen zur Verfügung und kann zur Finanzierung von Dienstleistungen verwendet werden.
Die Leistungen werden direkt mit den Kassen abgerechnet.
Verhinderungs-/
Ersatzpflege
Ab Pflegegrad 2 gibt es von den Krankenkassen ein jährliches Budget von 1.612 €.
Bei Nichtinanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist ein Budget von 2.418€ möglich.
Rechnung kann bei allen Krankenkassen eingereicht werden.
Ab Juli 2025 wird das Budget auf 3.539 € angehoben.
Privatleistung
Auf Wunsch können die Leistungen auch als Privatleistung gestellt werden.
Der/die Auftraggeber*in trägt die Kosten selbst oder können über das Pflegegeld finanziert werden.
Private Rechnungen
können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.